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Gewaltschutzgesetz
Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht seit dem 1.1. 2002 Betroffenen von sozialer Gewalt
sich zivilrechtlich zu schützen. Der Grundsatz, der diesem Gesetz zugrunde liegt, heißt:
Wer schlägt muss gehen.
Den Tätern wird so vom Staat verdeutlicht, dass Gewalt kein Mittel zur Konfliktlösung ist.
Die Betroffenen haben die Möglichkeit eine Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung,
Kontakt- und/oder Näherungsverbot zu erwirken.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/
Strafgesetzbuch
Im März 2007 trat der §238 des Strafgesetzbuches in Kraft. Damit besteht nun eine
gesetzliche Regelung und eine Handlungsgrundlage für die Polizei in Fällen von Stalking.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html
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